Pendlerhilfe


Vom Gesamtfamilieneinkommen abhängiger jährlicher Zuschuss zu den Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort in Höhe von 40% der Kosten von 11 ÖBB-Monatsstreckenkarten. Die Mindestentfernung muss 25 km betragen.
Hinweis: Die Anträge sind im Nachhinein für das vergangene Kalenderjahr zu stellen.
Pendlerhilfe für Lehrlinge:
Besteht keine Möglichkeit, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, kann die Pendlerhilfe bereits ab einer Fahrtstrecke von 3 km gewährt werden.
Tel: 02262/9025-11222
E-Mail:josef.janisch@noel.gv.at
oder
Tel:02262/9025-11232
E-Mail:andrea.stradel@noel.gv.at