Heizkostenzuschuss

Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ LandesbürgerInnen erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Auskünfte und Antragstellung: am Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde

Stand: 23.09.2014