Pflegegeld


Für betreuungs- und pflegebedürftige Personen soll ein Beitrag zu den finanziellen Aufwendungen geleistet werden, die aufgrund der notwendigen Pflege und Betreuung anfallen.
Antrag: Pflegegeld muss beantragt werden. Dazu genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen pensionsauszahlenden Stelle. Besteht kein Pensionsanspruch, ist das Pflegegeld bei der nach dem Wohnort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft-Sozialabteilung/Magistrat-Sozialamt) zu beantragen.
Behindertengerechter Umbau: Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Land (Sozialabteilung) zu stellen. Voraussetzung ist Hauptwohnsitz in Niederösterreich.