Superförderung, Wohnbeihilfe


Hilfe für Menschen, die in Nö ein gefördertes Wohnobjekt bewohnen und auf Grund ihrer Einkommenssituatuin förderungswürdig sind. Finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zu den Annuitäten.
Antrag: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung F2, bzw. bei deren Außenstellen bei den Bezirksverwaltungsbehörden(Bezirkshauptmannschaft/Magistrat)
Hinweis: Die Benützungsbewilligung für das Objekt muss erteilt sein.
Näherer Informationen zu den Förderungen der Abteilung Wohnungsförderung unter
www.noe.gv.at/BauenWohnen/BauenWohnen.htm