Berufsreifeprüfung


Das bfi Niederösterreich bietet die "Berufsreifeprüfung - Matura für Erwachsene" an.

Voraussetzung und Zulassung
Folgende Voraussetzungen sind für die Zulassung zur Berufsreifeprüfung erforderlich:
  • Lehrabschlussprüfung (gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes) bzw. Meisterprüfung (gemäß § 20 der Gewerbeordnung) bzw. Befähigungsprüfung (gemäß § 22 der Gewerbeordnung) oder
  • Land- und forstwirtschaftliche FacharbeiterInnen- bzw. Meisterprüfung (gemäß § 7, § 12 des land- und forstwirtschaftlichen BAG) oder
  • Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule oder
  • Abschluss einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder
  • Abschluss einer Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst (mindestens 30 Monate)

Das Mindestalter für den Abschluss der BRP ist mit 19 Jahren festgelegt, die erste Teilprüfung kann aber bereits mit 17 abgelegt werden.
Anrechnung
Eine bereits bestandene Reifeprüfung in Deutsch, Mathematik oder in einer lebenden Fremdsprache sowie anerkannte Prüfungen werden angerechnet. Diese sind in einer Verordnung des Bildungsministeriums aufgelistet (BGBI. II Nr. 268/2000 i.d.g.F.). Im Rahmen des Zulassungsverfahrens entscheidet der/die Vorsitzende der Prüfungskommission über die Anerkennung von Teilprüfungen.
Ansuchen
Um Zulassung zur BRP muss an einer höheren, mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule angesucht werden. An dieser Schule muss auch eine Externistenprüfungskommission eingerichtet sein, vor der die entsprechenden Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung abgelegt werden können. Das Berufsförderungsinstitut, an dem Vorbereitungslehrgänge belegt werden können, ist bei der Suche nach in Frage kommenden BRP-Prüfungsschulen und bei der Abwicklung behilflich.
Berechtigung mit der BRP
Mit der BRP erwirbt man alle Berechtigungen für weiterführende Bildungswege (z.B. Studium, Akademie, Kolleg) ohne Einschränkung auf ein bestimmtes Fachgebiet. Darüber hinaus wird die BRP im Bundesdienst als Matura anerkannt, im Landesdienst gibt es keine einheitlichen Regelungen.