Produkte / Angebote / Dienstleistungen
Personenstandsmeldungen - Ausstellung von Urkunden
Das Standesamt Neunkirchen beurkundet alle
innerhalb der Verbandsgemeinden eingetretenen Personenstandsfälle
(Geburt, Heirat und Todesfall).
Das Zentrale
Personenstandsregister (ZPR) und das Zentrale Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) werden
geführt. Aufgrund dieser Aufzeichnungen werden Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, sowie Registerauszüge ausgestellt.
Eine
Bestimmung der Obsorge beim Standesamt (am Ort der Geburt des Kindes)
ist ab 1. Februar 2013 möglich und kann auch für bereits vor diesem
Zeitpunkt geborene Kinder erfolgen.
Verschiedene
personenstandsrechtliche Erklärungen werden entgegengenommen und
beurkundet (Wiederannahme eines früheren Familiennamens,
Ehefähigkeitszeugnis, Erklärung über Namensführung bei Eheschließung im
Ausland, Vaterschaftsanerkenntnis, etc.).
Heirat
Trauungen werden wochentags während der Dienststunden und
samstags von 9.00 - 12.00 Uhr im festlichen Rahmen des Sitzungssaales
des Neunkirchner Rathauses durchgeführt. Andere Trauungsorte (z.B.
Schlösser, Parkanlagen, Gärten, Gastronomiebetrieben, ....) bitte mit dem
Standesbeamten vorab besprechen.
Spezielle Termine, auch an Sonn-und Feiertagen, sind nach Vereinbarung möglich.
Staatsbürgerschaft
Für
die verbandsangehörigen Gemeinden wird die Staatsbürgerschaftsevidenz
sowie das Zentrale Staatsbürgerschaftsregister ZSR geführt.
Weiters
können alle Personen, mit Hauptwohnsitz im Inland, die Ausstellung von
Bestätigungen in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft (u. a.
Staatsbürgerschaftsnachweise) beantragen.
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Neunkirchen:
- Verbandsobmann: Bgm. KommR Herbert Osterbauer, Neunkirchen
- Verbandsobmannstellvertreter: Bgm. Günther Stellwag, Natschbach-Loipersbach
Verbandsangehörige Gemeinden:
- Altendorf
- Natschbach-Loipersbach
- Neunkirchen
- St. Egyden am Steinfeld
- Warth
- Wartmannstetten
- Würflach