Arbeitnehmerförderung

Voraussetzungen:

Hauptwohnsitz in NÖ, österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR-BürgerIn

Personenkreis:

ArbeitnehmerInnen, AMS-LeistungsbezieherInnen oder BezieherInnen einer Pension aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit (je nach Förderung)

Adresse: Abteilung Allgemeine Förderung F3, 2100 Korneuburg, Bankmannring 5

Homepage: www.noe.gv.at (Förderungen, ArbeitnehmerInnen)

Telefon: 02262902511226 / 02262902511236

E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at

Ausbildungsförderung

Vom Gesamtfamilieneinkommen abhängige Förderung von Besuchern der 1. Klasse berufsbildender mittlerer oder höherer Schulen in der Höhe von €218,-.

Telefon: 02262902511235

E-Mail: elke.hirtl-dolezal@noel.gv.at

Bildungsförderung

Förderung von 50% bis 80% der Kurskosten bis zu einer Höchstgrenze von € 2640,- in 6 Jahren, wobei die Kurse bei anerkannten Bildungsträgern absolviert werden müssen.

Nicht gefördert werden Hobbykurse, der Besuch von Universitäten, Fachhochschulen etc., öffentlich Bedienstete, beim AMS vorgemerkte Arbeitslose (Ausnahme WiedereinsteigerInnen sowie Meister- und Konzessionsvorbereitungen) und Selbständige.

Telefon: 02262902511225

E-Mail: wolfgang.schandl@noel.gv.at

Förderungen für Lehrlinge

Zuschuss zu den Verpflegungskosten:

Zuschuss von monatlich €55,- für Lehrlinge, die während der Lehrzeit außerhalb ihres Hauptwohnsitzes wohnen (müssen).


Lehrlingsbeihilfe:

Vom Gesamtfamilieneinkommen abhängige monatliche Beihilfe in der Höhe von €40,- bzw. €80,-. Informationen unter 02262902511235 oder per Mail an elke.hirtl-dolezal@noel.gv.at


Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule:

Von Entfernung zwischen Wohn- und Berufsschulort (mindestens 250 km) abhängige Beihilfe zu den Fahrtkosten; die Hälfte der Kosten wird rückerstattet (Tarifplan öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse).

Informationen unter 02262902511237 oder per mail an kurt.kreitzer@noel.gv.at

Gesundheitsdienstdarlehen

Vom Gesamtfamilieneinkommen abhängiges unverzinsliches Darlehen für Personen, die im 2. Bildungsweg eine Ausbildung im Gesundheits- oder Pflegedienst absolvieren.

Monatliche Auszahlung von € 150,- bis € 375,-.

Dauer maximal 36 Monate, Rückzahlung in 72 Raten.

Telefon: 02262902511237

E-Mail: kurt.kreitzer@noel.gv.at

Notstandsbeihilfe

  • ArbeiternehmerInnen

  • Familien

Wer ohne eigenes Verschulden in eine Notsituation geraten ist bzw. finanzielle Schwierigkeiten hat, kann eine einmalige, nicht rückzahlbare Beihilfe in der Höhe von höchstens 2.625,-- Euro, in Ausnahmefällen in der Höhe von höchstens 3.950,-- Euro erhalten.

Antrag: Formloses Schreiben an die Abteilung Allgemeine Förderung F3.

Telefon: 02262902511226 / 02262902511236 / 02262902511237

E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at

Pendlerhilfe

Vom Gesamtfamilieneinkommen abhängiger jährlicher Zuschuss zu den Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort in Höhe von 40% der Kosten von 11 ÖBB-Monatsstreckenkarten. Die Mindestentfernung muss 25 km betragen.

Hinweis: Die Anträge sind im Nachhinein für das vergangene Kalenderjahr zu stellen.


Pendlerhilfe für Lehrlinge:

Besteht keine Möglichkeit, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, kann die Pendlerhilfe bereits ab einer Fahrtstrecke von 3 km gewährt werden.

Telefon: 02262902511222 / 02262902511232

E-Mail: josef.janisch@noel.gv.at / andrea.stradel@noel.gv.at