exkl. MWSt. 1,71 €
inkl. MWSt. 1,88 €
Grundgebühr für die Abfuhr von kompostierbarem Müll.
Müllbehälter mit 120 l Inhalt.
(+ 40 % Abfallwirtschaftsabgabe, + 10 % Ust.)
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exkl. MWSt. 15,02 € je Behälter und Abfuhr
inkl. MWSt. 16,52 € je Behälter und Abfuhr
Grundgebühr für die Abfuhr von Restmüll.
Müllbehälter mit 240 lt Inhalt.
(+ 40 % Abfallwirtschaftsabgabe, + 10 % Ust.)
Bei Mehrbedarf sind Säcke am Gemeindeamt erhältlich.
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inkl. MWSt. 550,00 € Hebesatz
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inkl. MWSt. 40,00 € jährlich
Jährliche Abgabe, die für einen Hund, der kein Nutzhund ist, zu entrichten ist. Bei Anmeldung des Hundes zu entrichten, wird in Folge bis zur Abmeldung mit Fälligkeitsdatum 15. Februar vorgeschrieben.
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inkl. MWSt. 120,00 € jährlich
Jährliche Abgabe, die für einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential gem. §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz zu entrichten ist. Bei Anmeldung des Hundes zu entrichten, wird in Folge bis zur Abmeldung mit Fälligkeitsdatum 15. Februar vorgeschrieben.
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inkl. MWSt. 6,54 €. jährlich
Jährliche Abgabe, welche für einen Nutzhund zu entrichten ist.
Für die Feststellung, ob ein Hund als Nutzhund gilt, ist § 3 des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979 anzuwenden.
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exkl. MWSt. 2,10 € per m²
inkl. MWSt. 2,31 € per m²
Die Berechnungsfläche ergibt sich gemäß § 5 Abs. 7 NÖ Kanalgesetz 1977 aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen. Berechnung:
Berechnungsfläche mal Einheitssatz von € 2,10 zuzüglich Umsatzsteuer 10 v.H.
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exkl. MWSt. 16,00 € einmalig
inkl. MWSt. 17,60 € einmalig
Sie wird aus dem Produkt von Berechnungsfläche und Einheitssatz errechnet:
Berechnungsfläche: Die Hälfte der verbauten Fläche multipliziert mit der um 1 vermehrten Anzahl der Geschoße (ohne Keller) plus 15% der unverbauten Fläche (aber maximal 75 m²).
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exkl. MWSt. 6,70 €
inkl. MWSt. 7,37 €
Anschlussgebühren für Regenwasserkanal Sie wird aus dem Produkt von Berechnungsfläche und Einheitssatz errechnet:
Berechnungsfläche: Die Hälfte der verbauten Fläche multipliziert mit der um 1 vermehrten Anzahl der Geschoße (ohne Keller) plus 15% der unverbauten Fläche (aber maximal 75 m²).
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exkl. MWSt. 22,00 € per m³
inkl. MWSt. 26,40 € per m³
Ab Oktober 2023 gilt: Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 22,- pro m³/h festgesetzt.
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exkl. MWSt. 6,80 € einmalig
inkl. MWSt. 7,48 € einmalig
Diese Gebühr ist beim Wasseranschluss einmalig zu entrichten. Bei Anschluß weiterer Geschoße oder bei Zubau ist eine Ergänzungsabgabe zu entrichten.
Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ist derart zu berechnen, dass die Berechnungsfläche für das angeschlossene Grundstück mit dem Einheitssatz vervielfacht wird.
Die Berechnungsfläche jeder angeschlossenen Liegenschaft ist so zu ermitteln, dass die Hälfte der bebauten Fläche
bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschoße vervielfacht,
in allen anderen Fällen verdoppelt und das Produkt um 15% der unbebauten Fläche vermehrt wird.
Bei Ermittlung der Berechnungsfläche gelten folgende Grundsätze:
Bebaute Fläche ist jeder Teil einer Liegenschaft, der von den äußersten Begrenzungen des Grundrisses einer über das Gelände hinausragenden Baulichkeit verdeckt wird;
als Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschoße gilt die jeweils höchste Anzahl von Geschoßen auch dann, wenn die angeschlossene Liegenschaft nicht zur Gänze gleich hoch verbaut ist.
die unbebaute Fläche ist nur bis zu einem Ausmaß von höchstens 500 m² zu berücksichtigen;
zur bebauten Fläche gehören nicht land- und forstwirtschaftliche Nebengebäude oder Teile von Gebäuden, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, es sei denn, dass sie an die Gemeindewasserleitung angeschlossen sind.
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exkl. MWSt. 1,99 € per m³
inkl. MWSt. 2,189 € per m³
Grundgebühr für 1 m³ Trinkwasser (ab 01.10.2025).
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exkl. MWSt. 149,25€ per anno
inkl. MWSt. 164,18 € per anno
Sollte noch kein Wasserzähler eingebaut (z.B. Bauphase) sein, so ist jährlich eine Wasserbezugspauschale zu entrichten.
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