Sozialhilfe

Hilfestellung, Information und Beratung in allen sozialen Angelegenheiten und bei der Betreuung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Adresse: Abteilung Sozialhilfe GS5, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

Homepage: www.noe.gv.at/Soziales/Sozialhilfe.htm

Telefon: 02742900516341

E-Mail: post.GS5@noel.gv.at


Sozialhilfe

wird zumeist als "Hilfe zum Lebensunterhalt" in Form von monatlichen Geldzuwendungen gewährt, diese kann bei der Wohnsitzgemeinde oder der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft-Sozialabteilung/Magistrat-Sozialamt) oder beim Amt der NÖ Landesregierung beantragt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine einmalige Unterstützung des Landes zu erhalten, die unter dem Titel "Hilfe in besonderen Lebenslagen" bekannt ist und bei außerordentlichen Notsituationen (z.B. Delogierungsgefahr) gewährt werden kann.

Betreuung und Pflege zu Hause

Diese bieten Personen mit akuten oder chronischen Erkrankungen die Möglichkeit, in der gewohnten Umgebung gepflegt zu werden. Durch die Zusammenarbeit von Fachkräften aus verschiedenen Sozial- und Pflegeberufen werden folgende Hilfen angeboten:

  • Hauskrankenpflege: Durch diplomiertes Pflegepersonal wird qualifizierte, situationsgerechte Pflege und Beratung der Patienten sowie Beratung und Anleitung von pflegenden Angehörigen in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt angeboten.

  • Heimhilfe: Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen

  • Therapeutische Hilfe: Bei ärztlicher Verordnung leisten diplomierte Physio- und Ergotherapeuten oder Logopäden fachgerechte Hilfe z. B. nach Schlaganfällen, Frakturen etc.


Anbieter:

  • NÖ Hilfswerk, 3100 St. Pölten, Ferstlergasse 4 027422491300

  • NÖ Volkshilfe, 2700 Wr. Neustadt, Grazer Straße 49-51 0262282200

  • Caritas der Erzdiözese Wien, 1160 Wien, Albrechtskreithgasse 19-21 01878120

  • Caritas der Diözese St. Pölten, 3100 St. Pölten, Hasnerstraße 4 027428440

  • Österreichisches Rotes Kreuz, LV NÖ, 2700 Wr. Neustadt, Corvinusring 14-18 0262222600


Kosten:

Die Kostenbeiträge des Hilfeempfängers (= Eigenleistung) werden nach der Höhe des Einkommens berechnet und sind sozial gestaffelt.

Da betreuungs- und pflegebedürftige Menschen in der Regel die anfallenden Kosten nicht selbst finanzieren können, übernimmt das Land NÖ den Großteil der Finanzierung der beanspruchten Leistungen.

Voraussetzung für die Finanzierung durch das Land ist:

Pflegebedürftigkeit (=Anspruch auf Landes- oder Bundespflegegeld) bzw. medizinischer Hauskrankenpflegefall
Hauptwohnsitz im Bundesland NÖ

Heizkostenzuschuss

Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ LandesbürgerInnen erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Auskünfte und Antragstellung: am Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde

Stand: 23.09.2014

Pensionisten- und Pflegeheime

Wenn die Pflege und Betreuung zu Hause nicht möglich ist, stehen in allen Bezirken Niederösterreichs über 100 Heime mit rund 7.000 Pflegeplätzen zur Verfügung.

Informationen: Bezirksverwaltungsberhörden (Bezirkshauptmannschaft-Sozialabteilung/Magistrat-Sozialamt) oder Abteilung Sozialhilfe GS5

Pflegegeld

Für betreuungs- und pflegebedürftige Personen soll ein Beitrag zu den finanziellen Aufwendungen geleistet werden, die aufgrund der notwendigen Pflege und Betreuung anfallen.

Antrag:

Pflegegeld muss beantragt werden. Dazu genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen pensionsauszahlenden Stelle. Besteht kein Pensionsanspruch, ist das Pflegegeld bei der nach dem Wohnort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft-Sozialabteilung/Magistrat-Sozialamt) zu beantragen.

Behindertengerechter Umbau:

Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Land (Sozialabteilung) zu stellen. Voraussetzung ist Hauptwohnsitz in Niederösterreich.