Verschiedene soziale Themen

Erhöhte Familienbeihilfe

Für jedes "erheblich behinderte Kind" besteht ein Rechtsanspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.

Dies ist der Fall, wenn auf Grund eines Leidens oder Gebrechens eine nicht vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung vorliegt und dadurch ein Grad der Behinderung von mindestens 50% besteht.

Der Antrag ist unter Beilage eines ärztliche Zeugnisses beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

Gebührenbefreiungen - Anträge

Autobahnvignette: Bundessozialamt

Behindertenausweis: Bundespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft oder Magsitrat

Motorbezogene Versicherungssteuer: zuständiges Wohnsitzfinanzamt

Rezeptgebühren: alle Gebietskrankenkassen

Rundfunk und Telefon: alle Postämter

Heim- und Fahrtkostenbeihilfe

Unterstützung für sozial bedürftige SchülerInnen der 9. Schulstufe.

Antrag: erhältlich an den Schulen, einzureichen beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

1010 Wien, Minoritenplatz 5

Tel: 01531200

Heimfahrtbeihilfe

Unterstützung für Schüler und Lehrlinge, die mindestens 2 km zur Schule bzw. Lehrstelle pendeln.

Antrag: zuständiges Wohnsitzfinanzamt

Studienbeihilfe

Antrag: Studienbeihilfebehörde

110 Wien, Gudrunstraße 179

Telefon: 01601730

www.stipendium.at

Unterhaltsvorschuss

Sicherstellung des Unterhaltes, wenn ein Elternteil seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

Der sorgepflichtige Elternteil kann die zuständige Jugendabteilung (das zuständige Jugenamt) zum Vertreter des Kindes bestellen.

Antrag: Bezirksgericht