Sanierungsoffensive 2026

Sanierungsoffensive

Die Förderungen für das Sanieren (Ein-(Zwei/Mehrfamilien-/Reihenhäuser sowie Mehrgeschossiger Wohnbau) und den Kesseltausch (Ausstieg aus den fossilen Heizsystemen) werden 2026 fortgesetzt.
Die Förderungen Sanierungsbonus 2026 und Kesseltausch 2026 starten voraussichtlich Mitte November 2025. Förderfähig sind alle Lieferungen und Leistungen, die ab dem 03.10.2025 erbracht werden (gilt nicht für Mehrgeschossigen Wohnbau hier ab Antragstellung!). Anträge können bis längstens 31.12.2026 gestellt werden, solange Budgetmittel verfügbar sind. Die Förderprogramme können untereinander kombiniert werden, wodurch eine noch bessere Förderung von Sanierungs- und Heizungsumstiegsmaßnahmen möglich ist. 

 Der Sanierungsbonus 2026 fördert umfassende und teilweise thermische Sanierungen sowie Einzelbauteilsanierungen im privaten und mehrgeschossigen Wohnbau.

  • Förderfähig sind Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduktion des Heizwärmebedarfs.
  • Für Ein-, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser können Privatpersonen Förderanträge stellen; für mehrgeschossigen Wohnbau und Reihenhausanlagen sind Eigentümer und Hausverwaltungen antragsberechtigt.
  • Die Förderung erfolgt als einmaliger Investitionskostenzuschuss maximal bis zu 30% der förderfähigen Kosten, wobei je nach Maßnahme pauschale Beträge vorgesehen sind (z.B. für klimaaktive Standards oder Fenster-Erneuerung).
  • Förderungen können mit Landesförderungen kombiniert werden, solange die Gesamtkosten nicht überschritten werden.

Infoblatt_Sanierungsbonus_2026_EFH

Kesseltausch 2026

Der Kesseltausch richtet sich an den Ersatz fossiler Heizungssysteme (Öl, Gas, Kohle, Elektrospeicheröfen) durch klimafreundliche Alternativen wie Nah-/Fernwärme, Holzheizungen und Wärmepumpen.

Förderanträge sind für Privatpersonen (EFH/ZFH) und Gebäudeeigentümer (MGW) möglich.

  • Die Förderung ist als einmaliger Zuschuss konzipiert, maximal 30% der Investitionskosten, gestaffelt nach Technologie und Leistung bis zu bestimmten Pauschalbeträgen.
  • Neben dem Heizungstausch werden auch Demontage und Entsorgung alter Anlagen gefördert. Für zusätzliche Maßnahmen wie thermische Solaranlagen oder Tiefenbohrungen sind Bonus-Zuschläge möglich.
  • Förderungen sind nur für Bestandsobjekte möglich. Die Umsetzung muss fachgerecht durch entsprechend qualifizierte Firmen erfolgen.

Infoblatt_Kesseltausch_2026_EFH

 

04.11.2025