Notstandsbeihilfe

  • ArbeiternehmerInnen
  • Familien

Wer ohne eigenes Verschulden in eine Notsituation geraten ist bzw. finanzielle Schwierigkeiten hat, kann eine einmalige, nicht rückzahlbare Beihilfe in der Höhe von höchstens 2.625,-- Euro, in Ausnahmefällen in der Höhe von höchstens 3.950,-- Euro erhalten.
Antrag: Formloses Schreiben an die Abteilung Allgemeine Förderung F3.
Tel: 02262/9025 - 11226, 11236, 11237
E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at