Familienhärteausgleichsfonds des Bundes


Beihilfe zur Beseitigung einer unverschuldeten, plötzlichen finanziellen Notsituation, die durch ein besonderes Ereignis (Krankheit, Behinderung, Todesfall,...) ausgelöst wurde.
Formloser Antrag: Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Abt. V/4, Familienhärteausgleich
1010 Wien, Franz Josefs-Kai 51
Tel: 01/71100-0 oder über Familienservice
0800/240262
Hinweis: Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe für mindestens ein Familienmitglied.