Hundeabgabe - für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt65,40 €

Jährliche Abgabe, die für einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential gem. §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz zu entrichten ist. Bei Anmeldung des Hundes zu entrichten, wird in Folge bis zur Abmeldung mit Fälligkeitsdatum 15. Februar vorgeschrieben.