Verschiedene soziale Themen

    Erhöhte Familienbeihilfe

    Für jedes "erheblich behinderte Kind" besteht ein Rechtsanspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.

    Dies ist der Fall, wenn auf Grund eines Leidens oder Gebrechens eine nicht vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung vorliegt und dadurch ein Grad der Behinderung von mindestens 50% besteht.

    Der Antrag ist unter Beilage eines ärztliche Zeugnisses beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

    Gebührenbefreiungen - Anträge

    Autobahnvignette: Bundessozialamt

    Behindertenausweis: Bundespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft oder Magsitrat

    Motorbezogene Versicherungssteuer: zuständiges Wohnsitzfinanzamt

    Rezeptgebühren: alle Gebietskrankenkassen

    Rundfunk und Telefon: alle Postämter

    Heim- und Fahrtkostenbeihilfe

    Unterstützung für sozial bedürftige SchülerInnen der 9. Schulstufe.

    Antrag: erhältlich an den Schulen, einzureichen beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

    1010 Wien, Minoritenplatz 5

    Tel: 01531200

    Heimfahrtbeihilfe

    Unterstützung für Schüler und Lehrlinge, die mindestens 2 km zur Schule bzw. Lehrstelle pendeln.

    Antrag: zuständiges Wohnsitzfinanzamt

    Studienbeihilfe

    Antrag: Studienbeihilfebehörde

    110 Wien, Gudrunstraße 179

    Telefon: 01601730

    www.stipendium.at

    Unterhaltsvorschuss

    Sicherstellung des Unterhaltes, wenn ein Elternteil seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

    Der sorgepflichtige Elternteil kann die zuständige Jugendabteilung (das zuständige Jugenamt) zum Vertreter des Kindes bestellen.

    Antrag: Bezirksgericht